Spartipps für Berufsanfänger
Ein Arbeitgeber kann einem Berufsanfänger zusätzlich zum Gehalt eine sog. „Vermögenswirksame Leistung „(VL) zahlen. Diese Anlageform läuft 7 Jahre und wird staatlich gefördert.
Der monatliche Maximalbeitrag beträgt 40 Euro (Mindestbetrag € 6,45).Der Staat legt eine Sparzulage darauf, wenn das versteuerte Gehalt 17.900 € nicht überschreitet. So kommen bis zu 4.000 € zusammen Die Laufzeit beträgt 7 Jahre, wobei das letzte Jahr beitragsfrei ist..
Der Arbeitnehmer muss diesen Zuschuss jährlich in seiner Steuererklärung beantragen. Der Staat zahlt das Geld erst bei Ablauf der Sperrfrist nach 7 Jahren. Wenn der Sparer das Geld vorher abzieht, verfällt der staatliche Zuschuss.
Ob ein Anspruch für den Arbeitnehmer gilt, hängt von den Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ab.
Die Sparzulage kann auch mit einem Bausparvertrag oder Aktienfond kombiniert werden, so kann ein noch höherer Betrag erzielt werden. Wer sein Geld in ein Aktienfonds investiert kann im Maximalfall auf 4.400 Euro kommen.
Übersicht:
-Der Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer ein VL-Konto anlegen lassen. Das Gehalt kann hierfür reduziert werden.
-nur Aktienfonds und Bausparverträge werden zusätzlich gefördert
-Kündigung ist möglich, allerdings entfällt dann der staatliche Zuschuss
-Viele Anbieter verlangen ein Mindestbetrag